Nutzungsbedingungen Jahreskarten
– Das Bogenjahr des BSV-Hirschen-Leithen beginnt am 01.03. und endet am 28.02. des Folgejahres.
– Eine Jahreskarte kann ganzjährig beantragt werden.
– Die Jahreskarte ist nur mit dem entsprechenden Jahrespickerl gültig.
– Jahreskarteninhaber tragen sich verpflichtend in das Standbuch ein.
– Die Karte ist bei Benutzung des Parcours mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuweisen.
– Die Karte ist nicht übertragbar!
– Die Verlängerung der Jahreskarte erfolgt durch rechtzeitiges einzahlen (bis zum 01.03.) des Jahresbeitrages. Das Jahrespickerl wird dann zugeschickt. Andernfalls verliert die Karte ihre Gültigkeit und es müssen wieder Tageskarten gelöst werden.
– Karteninhaber akzeptieren mit der Benutzung der Jahreskarte die allgemeinen Parcoursregeln.
– Bei Verlust der Karte ist der BSV-Hirschen-Leithen umgehend zu informieren! Es wird eine Ersatzkarte ausgestellt (Kostenersatz: 5 Euro). Dies gilt nicht für vorläufige Jahreskarten.
– Der Parcours kann aufgrund von Reinigungsarbeiten, Umbauten, Turniervorbereitung, Turniertag, etc. kurzfristig (teil)gesperrt sein.
– Es gibt keine Rückerstattung oder Rabattierung der Jahreskarte, wenn der Schütze vor Beantragung und Ausstellung der Karte bereits Parcours-Tageskarten gelöst hat. Das gleiche gilt, wenn aus persönlichen Gründen die Jahreskarte nicht mehr genutzt werden kann (z. B. durch Verletzung) oder der Parcours wegen höherer Gewalt gesperrt werden muss.
– Bei Missbrauch, z. B. Verleih oder Weitergabe an Dritte, wird die Jahreskarte ungültig und der Karteninhaber wird für die Benutzung des Parcours gesperrt.